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Gehörlosen-Petition zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Magdalena Stenzel

Petition zur Umsetzung von Gebärdensprache im Bildungswesen // UN-BRK nicht erfüllt // Rund 80.000 gehörlose Kinder und Erwachsene benachteiligt // Kampagnen-Video in Gebärdensprache // Stadt Dresden fördert Anliegen.

Dresden, den 17.01.2018 – Um auf den ungleichen Zugang gehörloser Kindern zu Bildungsangeboten in Schulen aufmerksam zu machen, hat das Netzwerk BilingualERleben in Kooperation mit dem Bundeselternverband Gehörloser Kinder, einem Zusammenschluss von Gehörlosen, hörenden Fachkräften und Betroffenen eine Petition gestartet. Sie fordern den Landtag Sachsen und den Bundestag auf, Artikel 24. Abs. 3 und 4 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Seit der UN-BRK 2009 haben Gehörlose ein Recht auf den Gebärdenspracherwerb, Bildung in Gebärdensprache und Gebärdensprachpädagogik. Durch das Fehlen von Fachkräften werden Gehörlose von der Chancengleichheit und Teilhabe im Bildungswesen systematisch ausgeschlossen.

Laut Deutschem Gehörlosen-Bund e.V. leben in Deutschland ca. 80.000 Gehörlose. Eines von tausend Kindern wird gehörlos geboren. Diese Zahl ist nicht zuverlässig, da Kinder auch im Laufe des Schulalters gehörlos werden. Zusätzlich gibt es in der Bundesrepublik rund 140.000 Schwerhörige, die nach dem Deutschen Schwerhörigenbund auf einen Gebärdensprachdolmetscher angewiesen sind.

In dem Kampagnenvideo wird von Kindern in Deutscher Gebärdensprache die Frage aufgeworfen, warum ihre Lehrer keine Gebärdensprache beherrschen. Auch Menschen mit Cochlea Implantaten bräuchten für gleichberechtigtes Lernen Gebärdensprachdolmetscher. Die Stadt Dresden unterstützt das Netzwerk BilingualERleben mit seiner Petition.

Youtube-Video zur Petition

Kontakt zur Petitionsstarterin Magdalena Stenzel: E-Mail

Falls sie nicht erreichbar ist, können Sie ihr bei openPetition eine Nachricht hinterlassen: Tel 030 234 750 39 oder E-Mail

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