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Honorarsätze des JVEG für alle Einsätze der Eingliederungshilfe

Im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes gab das Nürnberger Sozialgericht den Eltern eines gehörlosen Kindes in der Regelschule Recht. Die Eltern kämpften um angemessene Bezahlung der Dolmetscher für ihr Kind.

Mit Hilfe von Karin Kestner wurde die einstweilige Anordnung formuliert und ein Beschluss erreicht. Nach Meinung des Gerichts müssen Dolmetscher im Regelschulbereich über die Eingliederungshilfe gezahlt werden und wie bei allen anderen Dolmetscherleistungen nach dem JVEG honoriert werden.

Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf alle Dolmetscherleistungen in Kindergärten, Schulen und Universitäten in allen Bundesländern. Meine Hoffnung ist, dass durch diesen klaren Beschluss in Zukunft weniger Sozialhilfeträger sich weigern die üblichen Stundensätze nach JVEG zu zahlen und die Eltern weniger Kämpfe für die Rechte ihrer Kinder durchfechten müssen.

Karin Kestner

Lesen Sie hier den Gerichtsbeschluss.