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Auf dem Rücken der Gehörlosen – hinter dem Rücken der Gebärdensprachdolmetscherinnen

Am 24.01.2014 erhielt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Schreiben der BIH, BAGÜS und der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands.

Inhalt des Schreibens ist der Vorschlag, die Gebärdensprachdolmetscherinnen (GSD) vom JVEG abzukoppeln, sie in Zukunft geringer als jetzt vom Gesetz (SGB in Verbindung mit dem JVEG) vorgesehen, zu honorieren.

 

Still und heimlich

Das JVEG (§ 9 Abs.3) regelt nach oben die Stundensätze der Gebärdensprachdolmetscher bei allen Einsätzen für gehörlose Menschen. Diese Bereiche sind Gespräche mit der Rentenversicherung, der Arbeitsagentur, der Jobcenter, Arzt-Patientengespräche über die Kranken– und Pflegekassen, Jugendhilfe, sowie der Eingliederungshilfe (Verwaltungsverfahren, Regelschule, Hochschule) und den begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch die Integrationsämter. Die Dolmetscher sind ein wichtiger und unentbehrlicher Bestandteil zur Inklusion gehörloser Menschen.

Es ist GSD nicht möglich, mehr als diese Stundensätze nach JVEG frei zu verhandeln, weil alle Einsätze (außer dem kleinen privaten Bereich) über das JVEG gedeckelt sind.
Für private Einsätze für Gehörlose waren Dolmetscher in der Vergangenheit oft bereit, weniger in Rechnung zu stellen oder gar hin und wieder kostenlos zu arbeiten, da Gehörlose in der Regel einen solchen Kostenaufwand nicht selbst finanzieren können. Dolmetscherinnen in Deutschland sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe zu jeder Zeit bewusst.

Die oben genannten REHA-Träger versuchten still und heimlich eine Gesetzesänderung in den Sozialgesetzbüchern zu erwirken, damit Gebärdensprach-Dolmetscherinnen nicht mehr wie alle anderen Dolmetscher in Deutschland honoriert werden. Sprich: Die Unterzeichnenden wollen auf dem Rücken der Gehörlosen und der Dolmetscher, die zu jeder Zeit die Kommunikation der gehörlosen Menschen sicherstellen, Kosten einsparen.

Die Unterzeichner scheuten sich nicht auch noch Unwahrheiten in den Brief zu schreiben, denn gerade die Integrationsämter zahlen in vielen Bundesländern mitnichten den Honorarsatz nach JVEG, obwohl sie es müssten. Spätestens jetzt sollten Dolmetscherlandesverbände sich genau überlegen, mit wem sie sich an einen Tisch setzen, um weitere Zugeständnisse in Honorarverhandlungen zu machen.

Auch die Arbeitsagenturen haben oft in der Vergangenheit die Bezahlung nach JVEG verweigert. Gehörlosen mussten Klagen gegen die Ämter führen, Dolmetscher auf ihr Honorar über Monate oder gar Jahre warten.
Ohne Wissen der Dolmetscherinnen eine Gesetzesänderung auf Kosten der Gehörlosen und der Dolmetscher zu erwirken, eine längst fällige Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten verhindern zu wollen, macht ab jetzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kostenträgern unmöglich!

 

Die Folgen

Dolmetscher, die gehörlose Kinder sogar in Einzelbesetzung (aus Rücksicht auf die Kostenträger) über viele Stunden am Tag in den Regelgrundschulen begleiten, würden nicht mehr zur Verfügung stehen können, weil es in Zukunft für den Bedarf zu wenige gibt. Inklusion der gehörlosen Kinder würde nicht mehr stattfinden können. Weiterbildungen der Gebärdensprachdolmetscher für den Regelschulbereich wären für sie nicht mehr finanzierbar.

Wird die Arbeit der Gebärdensprachdolmetscher wirklich immer noch so gering geschätzt? Sind die Dolmetscher in den Augen der REHA-Träger immer noch die nur rumfuchtelnden minder qualifizierten Hobbydolmetscherinnen? Eine Gesetzesänderung würde die Dolmetscher und Gehörlosen zurück in die Steinzeit versetzen. Junge Frauen und Männer würden sich gut überlegen, ob sie das anstrengende Studium zum Gebärdensprachdolmetscher antreten oder doch etwas Lukrativeres studieren! Gebärdensprachdolmetscher fehlen noch an allen Ecken und Enden, um die Inklusion der gehörlosen Menschen vom Kindergarten bis ins Arbeitsleben sicher zu stellen. Wie will der Staat mehr Menschen dazu bringen, Gebärdensprachdolmetschen zu studieren, wenn sie für Billiglöhne arbeiten sollen. Es geht doch nur umgekehrt, gute Bezahlung und deswegen hohes Interesse der Abiturienten am Gebärdensprachdolmetscher-Studiengang!
Oder sollen Gehörlose demnächst wieder mit ihren Angehörigen zum Arzt gehen, die Inklusion der gehörlosen Kinder gestoppt werden? Sollen Gehörlose wieder nicht beim Amt verstehen, was sie zum Unterschreiben hingelegt bekommen? Sollen die Gehörlosen Arbeitsplätze verlieren, sich nicht weiterbilden dürfen?

 

Druck

Die Gehörlosen sind den unterzeichnenden REHA-Trägern zu teuer! Wird deswegen immer häufiger auf die Eltern gehörloser Kinder massiv Druck ausgeübt, um die Kinder mit einem CI hörend zu machen? Fast in jedem Antwortschreiben auf Anträge für gehörlose Kinder wird erst einmal heftig hinterfragt, warum Eltern sich denn nicht für ein CI entschieden hätten, dann könne das Kind doch hören und es bräuchte keine Dolmetscher im Kindergarten oder in der Schule! Da ca. 30 % der implantierten Kinder tatsächlich hören können, ohne einen Dolmetscher zu benötigen, hätten die Sozialämter die Chance auf 30 % Ersparnis. Dabei scheint es auch egal zu sein, was mit den 70 % der Kinder passiert, deren Eltern sich auf den vermeintlich guten Weg mit dem CI begeben und keine Gebärdensprache anwenden.

 

Gestiegene Lebenshaltungskosten

In den letzten 7 Jahren gab es für Dolmetscher keine Möglichkeit der Anpassung der Honorare an die gestiegenen Lebenshaltungskosten, da die Honorare immer erst nach einer Änderung des JVEG in Kraft treten konnten. Eine jährliche Anpassung wie es anderen Berufsgruppen zugestanden wird, ist bei den Gebärdensprachdolmetschern nicht möglich. Im August 2013 wurden die Honorare nach 7 Jahren angepasst.
Welcher Beamte oder Angestellte dieser Ämter würde 7 Jahre auf eine Gehaltserhöhung verzichten?

Das BMAS hat sich auf Nachfrage zu dem Vorstoß der REHA-Träger folgendermaßen geäußert:
Das Junktim (Koppelung von Regeln) zwischen JVEG und Sozialrecht ist nicht nur geltendes Recht, sondern auch richtig und wichtig. Das Ministerium bekräftig, dass es keine Gesetzesänderung in Angriff nehmen will.

Eine verdiente Klatsche für die unterzeichnenden REHA-Träger, ein erneuter Vertrauensaufbau wird schwer möglich sein.

Karin Kestner

Quelle:

Mitgliederinfo der BAGüS

Schreiben von Ulrich Adlhoch, BIH an BMAS