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Keine Kindeswohlgefährdung – Richterlicher Beschluss Goslar
Cochlea Implantat Verweigerung ist keine Kindeswohlgefährdung
Nach gut einem Jahr und 4 Monaten hat nun endlich die Richterin Letz am Amtsgericht Goslar auch erkannt, dass es keine Kindeswohlgefährdung ist, wenn Eltern ihrem tauben Kind kein Cochlea Implantat einsetzen lassen und es in Gebärdensprache großziehen. Sie allein entscheiden über den Lebensweg ihrer Kinder.
Im hier veröffentlichten Beschluss wird häufig auf die Gutachterin hingewiesen, die anscheinend einen großen und überzeugenden Eindruck bei der Richterin hinterlassen hat. Die Risiken sind in meinen Augen erheblich reduziert worden. Trotzdem konnte auch die Gutachterin nicht darlegen, wie eine lautsprachliche Förderung eines gehörlosen Kindes in einer gehörlosen Familie stattfinden soll, ohne tägliche Trennung von der gesamten Familie. Eine konstruierte Bezahlung einer täglichen, professionellen, lautsprachlichen Förderung durch Krankenkassen, ist auch eher eine Erfindung der Gutachterin. Krankenkassen bezahlen solch eine tägliche Therapie niemals!
Eine tägliche Verbringung in einen fremden Haushalt, um Lautsprache zu erlernen, wäre gegen alle Gesetze, wenn die Eltern eine Trennung vom Kind nicht wünschen. Großer Dank gilt Prof. Drygalla und Dr. Kenzler, die schon vor einem Jahr (rechtlich fundiert) zur Überzeugung kamen, dass hier keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
In der gesamten gehörlosen und schwerhörigen sowie CI-Community wurde sofort darauf hingewiesen, dass es keinen Zwang geben darf und keine Kindeswohlgefährdung ist, wenn das Kind kein CI bekäme.
Ich hoffe sehr, dass die Klinik in Braunschweig sich wieder auf ihre Kompetenzen konzentriert und Eltern und Kindern helfen und nicht Therapien aufzwingen wollen – im Übrigen haben die Eltern auch nicht die Pflicht in einer Klinik zu erscheinen, die sie für sich nicht als passend empfinden. Es gibt genügend Kliniken und Beratungsstellen, die über die Implantation etwas neutraler aufklären.
Man kann nur hoffen, dass es der erste und letzte Fall vor Gericht war, der sich mit dieser Thematik beschäftigt. An der Begründung der Richterin kann man sehen, dass eine fachfremde Person, die sich mehr als ein Jahr lang mit der Thematik beschäftigt, sich nicht in die Gedanken- und Kulturwelt der gehörlosen Menschen einfühlen kann und verstehen lernt.
Was zeigt uns das? Gehörlosenverbände müssen mehr aufklären und zwar vor allem auch Jugendämter und die Justiz!
Aber erst einmal dürfen wir uns alle für die Familie freuen, die nun endlich Ruhe hat und nicht mehr in Angst leben muss! Ein gutes neues Jahr für die gesamte Familie. Gehörlose Kinder brauchen kein Cochlea Implantat, um ein glückliches und erfülltes Leben zu leben.
Lesen Sie hier den Verlauf der Veröffentlichungen seit 2017 zu diesem Fall.