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Frühförderung über Persönliches Budget – die ersten Zielvereinbarungen!

Der grundsätzliche Anspruch auf Frühförderung besteht für Kinder, die gehörlos sind oder hörende Kinder, die von Behinderung bedroht sind, weil deren gehörlose Eltern ihnen nicht die Lautsprache vermitteln können.

Was ist aber, wenn die MitarbeiterInnen der Frühförderstellen keine Gebärdensprache beherrschen? Was ist, wenn gehörlose Eltern nie verstehen, was die hörenden Frühförderinnen ihren hörenden Kindern beibringen? Was ist mit hörenden Kindern, die bisher nur Gebärdensprache verstehen? Was ist, wenn Frühförderer nur einmal im Monat kommen?

Lesen Sie hier, wie wir es in Hessen geschafft haben, eine neue Lösung über Persönliches Budget durchzusetzen, die den Kindern wirklich hilft.