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Eine Richterin soll über beidseitige Implantation eines zweijährigen gehörlosen Kindes gehörloser Eltern entscheiden
Kein fiktiver Fall!
Nach dem unsäglichen Artikel von Müller und Zaracko von 2010 und den Stellungnahmen aus der Gehörlosengemeinschaft und der CI Selbsthilfe hörte man lange nichts mehr zum Thema Zwangsimplantation. Da gab es noch mal ein Urteil eines Sozialgerichtes in dem nebenbei erwähnt wurde, dass die Entscheidung der Eltern zu respektieren sei, danach war endlich Ruhe und die Gehörlosen brauchten keine Angst mehr zu haben, Anträge beim Sozialamt oder der Krankenkasse zu stellen.
Doch nun hat sich der Chefarzt der HNO-Klinik Braunschweig dazu verstiegen, Eltern beim Jugendamt (über eine große Rechtsanwaltskanzlei) anzuzeigen. Das Jugendamt hat den Fall dem Familiengericht übertragen. Am 20.11. 2017 gibt es eine erste Anhörung in einem südniedersächsischen Familiengericht (Amtsgericht). Es wird also eine Richterin zum ersten Mal in Deutschland damit auch indirekt über das Schicksal von jährlich ca. 1000 neugeborenen gehörlosen Kindern entscheiden müssen und einen Präzedenzfall schaffen. Die Konsequenz wäre, dass dann alle gehörlosen Kinder der nächsten CI-Klinik zugeführt würden. Denn, so begründet der Prof. der Klinik – Zitat: „Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die für uns wie für jeden anderen in dieser Position gelten, sehen gerade bei diesen Patienten vor, dass in Fällen, in denen eine medizinische Behandlung gravierenden Einfluss auf die Lebensführung haben kann, weder der Behandler noch die Sorgeberechtigten nur allein und unbegleitet eine Entscheidung treffen, sondern eine fachkundige externe Unterstützung hinzugezogen werden kann.“
Wer sind die externen Fachkundigen? Es wird hier den Eltern, ob gehörlos oder hörend, abgesprochen, dass sie allein über die Lebensführung und den Lebensweg ihrer Kinder entscheiden dürfen. Ein HNO Prof. meint die Gehörlosenkultur und die Gebärdensprachgemeinschaft in Frage stellen zu können. Gemeint ist: Gehörlose sind behindert, entsprechen nicht der allgemeinen Norm, die Lebensführung weicht vom Normalen ab, die Chancen der gehörlosen Kinder sind nicht gleich denen der hörenden Kinder, also ist es eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn die Kinder nicht implantiert werden.
Eine Diskussion um Erfolg oder Misserfolg einer Implantation wird hier nicht mehr geführt. Es wird einfach angenommen, dass alles besser ist, als gehörlos zu sein! Mit ALLES ist gemeint: gar nichts Hören – Hauptsache implantiert, Geräusche hören, bis Sprache hören und eventuell auch verstehen. Denn das ist das Spektrum der Ergebnisse einer CI-Implantation.
Es geht hier nicht mehr um _ein_ Kind! Es geht um die Gehörlosengemeinschaft und die Gebärdensprache!
In welches Land müssen gehörlose und hörende Eltern nach dem Urteil der Richterin umziehen? Ist Europa groß genug? Werden die gehörlosen Kinder auf richterliche Anordnung zurück nach Deutschland befördert? Werden die Eltern im Ausland aufgestöbert, damit die Kinder in Deutschland implantiert werden können? Wie in anderen Fällen der medizinischen Notwendigkeit schon passiert, siehe der Fall Olivia Pilhar. Jetzt muss eine Richterin entscheiden, ob es in Zukunft noch weiterhin nicht implantierte Menschen gibt.
CI Zwang ist die Diskriminierung einer gesamten Kulturgemeinschaft, ist die Ausrottung der Gebärdensprache, die dann nur noch von wenigen Menschen benutzt wird, die sich vor der Implantation in Sicherheit bringen konnten.
Um sich vor Repressalien zu schützen, können Eltern gehörloser Kinder die HNO-Klinik in Braunschweig meiden und sich an anderer Stelle über das Hörvermögen ihrer Kinder informieren.
Ähnliches ist auch in Österreich passiert: Nach dem Beratungsgespräch durch einen Beauftragten der Antidiskriminierungsstelle des ÖGLB hat Frau K. ein Ansuchen auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens mit dem Krankenhaus gemäß Wiener Antidiskriminierungsgesetz bei der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen eingebracht. Bei der Schlichtungsverhandlung im Jänner dieses Jahres (2013) wurde eine Einigung zwischen Frau K. und der Oberärztin der HNO-Abteilung des Krankenhauses geschlossen. Das Krankenhaus hat eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die ablehnende Haltung gegenüber eines CI von Frau K. akzeptiert wird und das Jugendamt nicht eingeschaltet wird.
Nachträge: