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Die UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland!

Bundessozialgericht urteilt: AZ: B9 SB 2/09 R

Bundessozialgericht urteilt: AZ: B9 SB 2/09 R

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland!

Das Gericht sah es so: Wenn ein deutsches Gesetz die in der UN-BRK verbrieften Rechte und Grundfreiheiten beschränkt, dann gilt das nicht. Sondern es gilt das, was dazu in der UN-BRK steht – und zwar nicht nur als nette Absichtserklärung für etwas, was vielleicht irgendwann irgendwo mal so werden könnte, sondern als bereits jetzt geltendes deutsches Recht. Gesetze des Bundes oder der Länder sind, wenn sie die Rechte von Behinderten einschränken nicht gültig!

Hier das Urteil. Der wichtige Absatz steht unter Punkt 43!

Mit diesem Urteil sollte es Eltern von behinderten Kindern leichter fallen ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es inklusiver Unterricht oder die Bewilligung von anderen Ansprüchen.

Karin Kestner