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CI-Zwang – ein Zwischenbericht

Was seit der ersten gerichtlichen Anhörung in Goslar passiert ist

Viele Zeitungen, Radiosender und Online-Magazine haben das Thema mehr oder weniger gut recherchiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Hier ein Sammlung der Berichte und Stellungnahmen.

Heute erschien im Stern – Zeitschrift (nicht online) ein sehr gut recherchierter Artikel, der deutlich macht, dass der Fall vor einem Gericht eigentlich nichts zu suchen hat. Erstaunlich sind die Ausreden der Klinik, nachdem sie merkten, wie groß der Aufschrei in der Gehörlosenwelt, aber auch in der Presse ist! Aus haftungsrechtlichen Gründen wollten sie die Eltern aufklären? Die Eltern zu einer Implantation zu zwingen lag nicht in deren Absicht?

Da liest sich das Schreiben der von der Klinik beauftragten Anwaltskanzlei an das Jugendamt aber völlig anders. Darin wird Druck gemacht, dass die Implantation auf beiden Seiten noch im Januar 2018 erfolgen müsste. Die Voruntersuchung mittels CT und MRT müsse noch im Jahr 2017 stattfinden. Die Anwaltskanzlei erklärt dem Jugendamt die Dringlichkeit der Operation. Der Gesundheitszustand und die Entwicklungschancen des Kindes könne mit der OP wesentlich verbessert werden. Ein normales Hören wurde in Aussicht gestellt. Und erfolgreich könne die OP nur sein, wenn sie zeitnah – innerhalb von 2 Monaten – erfolgen würde.

Was bisher auch noch nicht bekannt war ist, was Prof. Gerstner in dem „Einladungsschreiben“ an die Eltern formuliert hat. Ich zitiere einige Sätze und es wird sicher jedem denkenden Menschen klar sein, warum die Eltern diese Klinik nicht mehr betreten wollten.

Zitat auf der ersten Seite:
„Das Ergebnis dieser Abklärung (Anm. KK: gemeint die Voruntersuchung) ist mit großer Wahrscheinlichkeit, dass die Hörstörung durch ein Cochlea Implantat geheilt werden kann.“

Dass Prof. Gerstner von einer Heilung spricht, darf jeden verwundern! Schon allein dieser Satz sollte jedes Elternpaar von der nicht vorhandenen Seriosität dieses Arztes und der ihn schützenden Klinik überzeugen.

Zitat auf der zweiten Seite:
„Falls Sie bei Ihrer Auffassung bleiben sollten, dass Sie keine weitere Untersuchung und Behandlung Ihres Sohnes wollen, dann kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang auch die weiteren Schritte erklären, die von Seiten der Solidargemeinschaft und des Gesetzgebers vorgesehen sind.“

Das ist eine unglaubliche Drohung, die auch ich zweimal lesen musste, um sie zu glauben. Weitere Schritte von Seiten der Klinik – auch vor einem Gespräch mit den Eltern – wurden angedroht.

Nun warten die Eltern und die Anwälte auf die Antworten des Gutachters Prof. Dr. T. Lenarz aus der MHH. Er soll die gerichtlichen Fragen bis 30. Januar 2018 beantworten.