Ein Kollege berichtet, seinem Klienten sei ein ähnliches Schreiben zugegangen. Es wird noch veröffentlicht. Die einzig richtige Antwort auf untenstehendes Schreiben und andere Versuche, sich um Kosten zu drücken ist:
"Lt SGB IX habe ich das Recht einen qualifizierten Dolmetscher meiner Wahl zu bestellen. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Dolmetscher, die weniger als landesüblich verlangen sind nicht qualifiziert. Was ich in der Vergangenheit gemacht habe, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant."
nachfolgend das Originalschreiben der Deutschen BKK:
