Am 31.08.2001 erreichte mich folgendes Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine E-Mail vom 16.07.2001 bzgl. Ihrer Fax-Anfrage vom 13.07.2001 wegen Casting "Tatort-Schützlinge" wurde aufgrund einer Indiskretion ohne mein Einverständnis bzw. eine Rückfrage an Dritte weitergegeben und hat verständlicherweise bei Betroffenen Irritationen, Ärger und Empörung erregt, was ich gut verstehen kann, weil
Mein Bemühen gilt weiterhin einer differenzierten Förderung gehörloser und schwerhöriger Schüler, welches den Einsatz der Gebärdensprache nicht ausschließt.
Deshalb bitte ich Sie, meine Nachricht vom 16.07.2001 aus Ihrer Datei zu löschen und Ihre Anfrage als nicht beantwortet zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacobs
Ein Löschen des Emails von meiner Seite kann Herrn Jacobs nicht viel helfen, da dieser Vorfall schon an die verschiedensten Verteiler in ganz Deutschland geschickt wurde. Im Interesse der Gehörlosen, der Gebärdensprachbefürworter sowie Herrn Jacobs, veröffentliche ich hier das Bedauerungsschreiben, gesendet an die Casting Firma. Wir hoffen, dass in Zukunft solche, wenn auch unbedachten Äußerungen weder von der Schulleitung Stegen noch von anderen Personen oder Institutionen kommen.
Die Gehörlosen haben sich gegen die Worte Herrn Jacobs massiv gewehrt, sie sind nicht mehr stumm!
Leider war Herr Jacobs nicht telefonisch zu erreichen, so konnte ich ihn nicht um die Genehmigung für die Veröffentlichung des Bedauerungsschreibens bitten. Ich hoffe, auch in seinem Sinne gehandelt zu haben.
Karin Kestner