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Wie man der Integration entkommt, ohne auf sie zu verzichten

Reaktion auf den Bericht "Das Cochlear Implantat - eine Chance für gehörlose Kinder".

Andreas Benning 12.11.2001

 

TEIL I

Als Erziehungswissenschaftler distanziere ich mich mit klarer Entschiedenheit vom Vortrag des Herrn Döhner, Psychoanalytiker und Behindertenpädagoge, aufgrund seiner der Öffentlichkeit gegenüber folgenden verlauteten Äußerung:

"Menschen, die gegen das Cochlear sind, es sogar bekämpfen, müssten sich selbst in psychoanalytische Behandlung begeben.", "Menschen, die ihrem Kind das Cochlear Implant verweigern, begehen Körperverletzung."

Ich erkenne an und befürworte das vom Parlamentarischen Rat, vertreten durch seine Präsidenten, beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949, welches durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

So erkenne ich auch an, dass Herrn Döhner

  • die Freiheit seiner persönlichen Meinungsäußerung und
  • die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre
  • sowie sonstige Grundrechte,

verbunden mit der Hoffnung, im Bewusstsein seiner Verantwortung vor den Menschen zu handeln, nicht abgesprochen werden dürfen, soweit sie die Rechte des Anderen nicht einschränken.

So erkenne ich nicht an, wenn Herr Döhner mit seinen vorbezeichneten Äußerungen der Allgemeinheit bzw. andersdenkenden Eltern und sonstigen "CI-Gegnern"

  • die Würde als Mensch anzutasten und sie zu missachten, indem sie pathologisiert wird,
  • die Rechte auf freie Meinungsäußerung durch ebenfalls pathologische Unterweisungsempfehlungen zu verletzen,
  • die Freiheit des Gewissens und weltanschaulichen Bekenntnisses massiv durch den verleumdenden Vorwurf der Körperverletzung

anzugreifen, währenddessen aber selbst gleichzeitig der Körperverletzung durch Propaganda (Werbung) und der Befürwortung medizinischer Eingriffe den Vorschub zu leisten,

  • Kindern in das Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen, indem er Eltern gehörloser Kinder, fälschlicherweise im Namen der Wissenschaft und der Vernunft wegen, dazu aufzufordern, Cochlear Implantate operativ durchführen zu lassen, und Menschen gesetz des Falles der Nicht-Durchführung seiner Empfehlungen zu pathologisieren und der Körperverletzung zu bezichtigen,
  • Informationen mit psychologischen Druckmittel ("der Gang zur psychoanalytischen Behandlung") zu verbreiten, welche Eltern daran hindern könnten, sich auch aus anderen Quellen zu unterrichten,
  • dasselbe Recht auf Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre andersdenkenden Wissenschaftlern bzw. Menschen abzusprechen,
  • seine Rechte zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu missbrauchen

in concludere habe bezwecken wollen. Treffen diese Intentionen zu, so sehe ich eine massive Gefährdung für den Bestand und die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes und des Landes.

Die Grundrechte für die Bundesrepublik Deutschland auszugsweise in der gültigen Fassung vom 23. Mai 1949:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

 

TEIL II

In entgegengesetzter Richtung zum CI haben Gehörlose selbstverständlich auch eine Gebärdensprachbewegung, aus der sich die Gehörlosenkultur erstmalig in den USA heraus entwickelte. Hin und wieder empfehle ich, einen kleinen Einführungskurs bei Annette Leonhard zu besuchen. Leonhard hat in ihrer wissenschaftlichen Literatur "Einführung in die Hörgeschädigtenpädagogik" die entsprechenden Kapitel zur hermeneutischen Aufarbeitung auch mit Übungsaufgaben versehen, die sich idealer weise dem Zweck einer effektiven Lernerfolgskontrolle doch als sehr eignend erwiesen haben - soweit zum Vorhaben einer abwehrenden Haltung zur Existenz der Gehörlosenkultur.

Dass es CI gibt, bestreite ich - im Gegensatz zu einigen CI-Befürwortern, welche die Existenz der Gehörlosenkultur leugnen - nicht, schließlich wurde ich über den angeblich medizinischen Durchbruch des Herrn Lenarz im Buch Leonhards ausführlich aufgeklärt.

Wenn Gehbehinderte wieder gehen, wenn Blinde sehen und Gehörlose hören könnten, so stellte sich die Diskussion in einem anderen Rahmen dar - nur soweit ist es nun mal noch nicht. Und solange noch nicht ist, das einige Wissenschaftler zu erstreben versuchen, solange halte ich den Umstand, Kinder für Vorführzwecken zu "gebrauchen", für unverantwortlich - Zirkusakrobaten gehen da recht professionell vor.

Es ist und bleibt eine Frage der Akzeptanz der Kulturen des Performativen, des Darstellenden. Bei diesem Ansatz bemühe ich mich als Erziehungswissenschaftler eben darum, herauszuarbeiten, was einzelne Erziehungsphänomene vom Wesen des Menschen offenbaren und welche Bedingungen zur Verwirklichung von Erziehung und Bildung vorliegen sollten. Untersucht wird die Menschen formende Kraft erzieherischen und bildenden Handelns.

Ziel meiner Position ist es vor allen Dingen, den Menschen als "offen", d.h. bildungsbedürftig und bildungsfähig, als "homo educandus" und "homo educabilis" zu begreifen und die anthropologischen Möglichkeiten und Grenzen von Bildung und Erziehung zu reflektieren.

Die von Lenarz ursprünglich entwickelten Fragestellungen und Untersuchungsverfahren zum CI sollen für die Erziehungswissenschaften bzw. Humanwissenschaften in welcher Form fruchtbar gemacht werden? Dass wir den Nicht-Perfektionismus unserer Gesellschaft pädagogisieren, psychologisieren und pathologisieren? Wieder einmal die Schwächen und Defizite aufzeigen und ablehnen, was uns fremd zu sein scheint? Das wir sympathisieren mit dem Ideal einer Gesellschaftsordnung, die nur vollkommene Rassen produziert? Das wir heilen, was nicht als vollwertig anerkannt wird? Dass Integration aus dem bestehen soll, was wir nicht sind? Die CI-Diskussionen erinnern mich beispielsweise sehr - wenn auch Einige hier keine Korrelationen zu sehen vermögen - an verzweifelte Forschungsversuche aus den USA über die Heilbarkeit von Homosexualität. Die Möglichkeit zu philosophieren, das wir eines Tages einmal "heilen" und korrigieren können sollen, was nicht nur Krankheit, nicht nur Behinderung, nicht nur Sexualität, sondern auch die gesamte Sphäre des Fühlens, Denkens und Handeln darstellt - lösen keine Phobien in mir aus - par excellence nicht - sondern lassen eher kognitive Dissonanzen in mir entstehen über den "homo educandus" und "homo educabilis".

Es sei hier noch mal geschrieben, warum wir tun, was getan werden muss: Wir verstehen nicht, weil wir sympathisieren, sondern wir sympathisieren, weil wir verstehen! Meines Erachtens zeigen die noch eigentlich unbestimmten Möglichkeiten des CI-Einsatzes umso deutlicher, dass sie den Menschen als "produktive Stelle" der Hervorbringung von Kultur nicht begreifen lassen.

Um zu verdeutlichen, was CI-Befürworter häufig unklar formulieren: Der Einsatz des CI macht Gehörlose nicht mal annähernd hörend, sondern erweitert - im besten Falle - die Geräuschwahrnehmung und hebt wahrnehmende Sprachverzerrung, falls überhaupt wahrgenommen werden kann, noch nicht auf. Um Missverständnissen hier klar entgegenzuwirken: Die Erweiterung der Geräuschwahrnehmung bedeutet in dem Zusammenhang die Darbietung der Möglichkeit einer zunächst geringen akustischen Wahrnehmung und Unterscheidung von Geräuschen, welche für den gehörlosen Menschen irritierbar bleiben. Diese Geräuschwahrnehmung ermöglicht weder das akustische und differenzierte Erkennen einer rhythmisch-prosodischen Sprachstruktur, das Wort- und Satzverstehen, und schon gar nicht die Fähigkeit, telefonieren zu können.

Gern wird von den CI-Befürwortern vornehmlich favorisiert, dass beispielsweise Wortverstehen durch entsprechende Hörtrainingsmaßnahmen in ferner Zukunft oder sogar aktuell möglich sei, das Hören der Lautsprache also erlernbar wird. Zu achten ist auch auf die irreführende Präsentation der CI bei gehörlosen Kindern bei der Bremer Infoveranstaltung: Wenn gezeigt wird, dass mit CI versorgte Kinder durchaus in der Lage seien, Worte bzw. Sätze zu verstehen, so muss richtig gestellt werden, dass auch nicht mit CI versorgte Kinder bzw. Gehörlose die gleichen Kapazitäten mitbringen. Das Wortverstehen ist in keiner Weise auf die implantierte "bahn brechende" Technologie bzw. auf das utopische "Hören" zurück zu führen, sondern ganz simple auf das visuelle Ablesen vom Munde. Aus meiner 20jährigen Lebenserfahrung mit Gehörlosen weiß ich zu berichten, dass Gehörlose mit ebenfalls umfangreichen Trainingsmaßnahmen erstaunliche Ablesetechniken und damit weit reichende Kompetenzen mitbringen und entwickeln, die sogar das sprachliche Verstehen in weiten Teilen der Äußerungen eines Tagesschausprechers ermöglichen. Verstehen ist also nicht gleich Verstehen. Verstehen gelingt hier nicht im Sinne von Hören, sondern im Sinne von Methode und Fertigkeiten. Die Methoden - und nur in diesem Sinne findet der Begriff Technik seine Berechtigung - setzen sich insbesondere aus einer Kombination von Performancebeherrschung (Körperbeherrschung, Mimik, Gestik), der Mimesis, der visuellen Ablesetechnik zusammen und der in der Gesamtkombination wiederum kognitiven Herleitung von Verknüpfungen bzw. konjunktionaler Anschlüsse.

Sprache ist Denken und darin liegen alle kulturellen Errungenschaften begründet. Die Sprache, die gehörlosen Menschen das Denken und Verstehen nach ihren anthropologischen Grundvoraussetzungen ermöglichen, ist zweifelsohne die Gebärdensprache. Die Teilhabe an derselben Sprache, der Gebärdensprache, ist nicht nur ein kompensiertes Kommunikationsmittel, sondern eben auch eine Metapher für die Sphäre der Individuation, der Gemeinschaftlichkeit, der geschichtlichen und soziokulturellen Traditionen, sowie eine Metapher für "das Widerfinden des Ich im Du als nach erlebende Kongenialität " . Die Gebärdensprache liefert so die den Gehörlosen gemäße Grundlage des Verstehens.

Die angeblich spektakuläre CI-Darbietung ist - um es sich nur einmal für den besten Fall vorstellen zu können - zu vergleichen mit dem akustischen Wahrnehmungspotential eines hochgradig an Gehörlosigkeit grenzenden Hörgeschädigten. Ein Beispiel von vielen aus meiner Bildungspraxis: Einem Gehörlosen (100%iger Hörverlust) in Beherrschung der Gebärdensprache alias Proband A habe ich recht schnell in DGS erklärt, was "Sozialisation" bedeutet. Habe ich dagegen einem hochgradig Hörgeschädigten (90%iger Hörverlust) mit keinerlei Gebärdensprachkenntnissen alias Proband B denselben Begriff lautsprachlich zu erläutern, so ist er bei aller Langsamkeit, Deutlichkeit und Einfachheit meiner Lippenbewegungen - die Sprache ist auf niedrigstem Niveau gehalten - kognitiv nur schwer zu erreichen. Das Mindestmaß an Verständnis steht auf Geduldsprobe. Sowohl ich als auch der betroffene Proband B kommt an die Grenzen seiner Anstrengungen und Leistungen. Der Proband B ist frustriert und trotz all meiner Verständnisbekundungen fühlt er sich möglicherweise gedemütigt, weil Mitteilungen ihn nicht erreichen können. Die Kommunikationsmöglichkeiten des Probanden B sind nicht nur eingeschränkt, sondern die psychologischen Parameter, sich unbefangen und frei auf ein Miteinander einzulassen, ist stark behindert. Hinzu kommen Schwierigkeiten, seiner Bildsamkeit und Bildungsfähigkeit entsprechend Rechnung zu tragen. So schreibt Kestner auch folgerichtig, dass "starke Identitätsprobleme" nachhaltig das Leben CI-betroffener Kinder prägen können. Die eigentliche Behinderung ist also nicht das "akustische Nicht-Verstehen", sondern eben die Verdrängung der Gebärdensprache.

Der so gewünschte CI-Erfolg muss zwangsweise versagt bleiben und verschleiert die wahren Fähigkeiten des gehörlosen Menschen.

Insofern liegt es nahe, dass CI-Gegner die technologischen Entwicklungen der Medizin nicht nur kritisch betrachten, sondern eben kritisch hinterfragen. Das größte Problem der Medizin alias CI-Befürwortern ist jedoch das Ignorieren pädagogischer Erfahrungsgrundsätze, während die CI-Gegner selbst interdisziplinär zu denken haben, was eben auch getan wird.

Häufig ist interessanterweise auch der Erfahrung zu begegnen, dass gerade CI-Befürworter sich kaum oder gar nicht mit der Gebärdensprachbewegung, der Gebärdensprache selbst und der Gehörlosenkultur konfrontiert haben. Jedenfalls würde ich mir mehr interdisziplinäre Handlungsregulation sowie realistische und glaubhafte Einschätzungen von den CI-Befürwortern wünschen, verbunden mit der Aussicht, die Bestrebungen der Humanwissenschaften nicht zu vereiteln.

Andreas Benning

[1]Hervorhebungen durch den Autor

[2] Kongenialität = Selbigkeit des Geistes

[3] Ausdruck von W. Dilthey über den Verstehensbegriff

 
 
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