Elternhilfe

Hilfe für Eltern gehörloser Kinder

 

Antrag auf Eingliederungshilfe

Und am Ende der gewonnene Prozess!

Lesen Sie hier ein erfolgreiches Beispiel einer Klage auf Eingliederungshilfe:

Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 39 und 40 BSHG für Kind XXX

Sehr geehrte Frau XXX, hiermit beantragen wir die Kostenübernahme gemäß §§ 30 und 40 BSHG für die Teilnahme unseres Kindes an einer bilingualen und bikulturellen Spielgruppe für gehörlose Kinder in Basel (einmal wöchentlich für drei Stunden).

Teilnahme der Eltern an einem fünfstufigen Gebärdenkurs des Schweizer Gehörlosenbundes (SGB) in Basel.

Übernahme der Kosten für Lernmittel und Unterrichtsmaterialien (Gebärdenvideos, Gebärdenlexika, Literatur zum Thema, etc.).

Fahrtkosten zur Spielgruppe und zum Besuch der Gebärdenkurse in Basel.

Diesem Schreiben ist ein ärztliches Zeugnis von Frau Dr. med XXX beigefügt. Zum besseren Verständnis unseres Anliegens habe ich Ihnen den gesamten Vorgang meines Kostenübernahmeantrags bei der Barmer Ersatzkasse Müllheim und eine Untersuchung von Frau XXX zur Kommunikationssituation zwischen gehörlosen Kindern und hörenden Eltern unter Einbezug von Gebärden beigelegt.

Im übrigen stehen wir Ihnen zur Beantwortung von Fragen zu Verfügung. In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid verbleiben wir.

mit freundlichen Grüßen

 

Ja, so ging die Geschichte los. Lesen Sie was die Familie alles tun musste, damit Sie es jetzt einfacher haben.

Gutachten eines Direktors einer Gehörlosen-Schule
Gebärdensprachliche Frühförderung können wir nicht leisten...

Gutachten eines Landesarztes für Stimm und Sprachtherapie
...lehnt Kostenübernahme ab...

Ablehnungsbescheid
...lehnt Kostenübernahme ab...

Stellungnahme zum Ablehnungsbescheid
Widerspruch

Neue Beurteilung des Kindes
Nach erneuter Ablehnung

Klage
Gegen Kreissozialamt

Urteil
Gewonnen!!

Bewilligungsbescheid
Es wird bezahlt

Kostenaufstellung und Genehmigung
Der Betrag in Höhe von 10.714,80 DM wird überwiesen!

Ein steiniger Weg für die Familie XXX, aber es hat sich gelohnt, denn auf dieses Urteil kann man zurückgreifen.

 

 
 
Copyright © 1999-2011 Verlag Karin Kestner | Impressum | AGB