Klage gegen den Landkreis XXXX, Kreissozialamt wegen Eingliederungshilfe
Unter Vollmachtsvorlage zeige ich an, dass mich die Kläger mit ihrer Vertretung beauftragt haben in ihrem Namen und Auftrag erhebe ich Klage mit dem Antrag,
den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 23.10.1997 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 28.05.1998 (Geschäftszeichen: XXX) zu verpflichten, über den Antrag der Kläger vom 11.08.1997 auf Gewährung von Eingliederungshilfe durch Kostenübernahme für folgende Maßnahmen:
Teilnahe des Klägers Ziffer 3 an einer bilingualen und bikulturellen Spielgruppe für gehörlose Kinder in Basel (1 x wöchentlich für drei Stunden);
Teilnahme der Kläger Ziffer 1 und 2 an einem fünfstufigen Gebärdenkurs des Schweizer Gehörlosenbundes in Basel;
Erwerb von Lernmittel und Unterrichtsmaterial (Gebärdenvideos, Gebärdenlexika, Fachliteratur etc.) und
Fahrtkosten zur Spielgruppe und zum Besuch der Gebärdenkurse
unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Die Kläger Ziffer 1 und 2 sind die Eltern des am XXXXXX geborenen Kindes XXX, des Klägers Ziffer 3. Bei dem Kind liegt eine an Taubheit grenzende Innenohrschwerhörigkeit vor. Dies wurde festgestellt, als das Kind zwölf Monate alt war. Seitdem nehmen die Kläger Ziffer 1 und 2 für das Kind Angebote der Pädagogischen Beratungsstelle sowie der ambulanten und stationären Frühförderung an der Staatlichen Schule für Gehörlose und Schwerhörige in XXX wahr. Neben diesen Maßnahmen fördern die Kläger Ziffer 1 und 2 ihr Kind beim Erlernen der Gebärdensprache (deutsche Gebärdensprache DGS) durch Teilnahme an einer Spielgruppe für gehörlose Kinder und erlernen auch selbst die Gebärdensprache, um mit ihrem Kind kommunizieren zu können.
Mit Schreiben vom 11.08.1997 beantragten die Kläger beim Beklagten die Kostenübernahme für folgende Maßnahmen:
Übernahme der Kosten für die Teilnahme des Kindes an einer bilingualen und bikulturellen Spielgruppe für gehörlose Kinder in Basel (1 x wöchentlich für drei Stunden);
Teilnahme der Eltern an einem fünfstufigen Gebärdenkurs des Schweizer Gehörlosenbundes in Basel;
Übernahme der Kosten für Lernmittel und Unterrichtsmaterial (Gebärdenvideos, Gebärdenlexika, Fachliteratur etc.) und
Übernahme der Fahrtkosten zur Spielgruppe und zum Besuch der Gebärdenkurse in Basel.
Mit Bescheid vom 23.10.1997 lehnte der Beklagte den Antrag ab. Hiergegen legten die Kläger mit Schreiben vom 30.10.1997 Widerspruch ein, welchen sie mit Schreiben vom 28.12.1997 ausführlich begründeten. Durch Widerspruchbescheid vom 28.05.1998 wurde der Widerspruch zurückgewiesen.
Bescheid des Beklagten vom 23.10,1997 (Anlage 1)
Widerspruchschreiben vom 30.10.1997 (Anlage 2)
Widerspruchsbegründung vom 28.12.1997 (Anlage 3)
Widerspruchsbescheid vom 28.05.1998 (Anlage 4)
Zur Klagebegründung wird zunächst auf die Widerspruchbegründung Bezug genommen und diese zum Gegenstand des Vortrages gemacht.
Es wird die Beiziehung der Leistungsakte des Beklagten und Akteneinsicht in diese beantragt. Nach Akteneinsicht soll die Klage ergänzend begründet werden.