Elternhilfe

Hilfe für Eltern gehörloser Kinder

Elternberichte

 

Gutachten eines Direktors einer Gehörlosen-Schule

Sehr geehrte Frau XXX,

unter Bezug auf Ihr o. g. Schreiben nehmen wir wie folgt Stellung:

Bei dem Kind XXX liegt eine an Taubheit grenzende Innenohrschwerhörigkeit vor und seit Herbst 1995 wird er von unserer Pädoaudiologischen Beratungsstelle im Rahmen der Hausfrühförderung fachpädagogisch betreut. Neben den ambulanten Hausbesuchen haben Mutter und Kind auch seit 17.10.1996 an unserer stationären Frühförderung hier in XXX teilgenommen. XXX trägt unregelmäßig Hörgeräte.

Mit den Eltern der bilingualen und bikulturellen Spielgruppe BABU sind wir im Gespräch.

Die Eltern XXX verfolgen bei Ihrem Kind ein gebärdensprachliches Förderkonzept auf Grundlage einer deutschen Gebärdensprache (DGS). Eine Cochlea-Implantation (elektronische Hörhilfe im Innenohr) lehnen sie ab.

Das Bildungskonzept und Ziel des Bildungsplanes der deutschen Gehörlosenschulen ist ein lautsprachorientierter natürlicher Spracherwerb über das Ohr nach optimaler Hörgeräteversorgung bzw. CI-Implantation, mit Elternanleitung sowie Beratung des Kindergartens unter Verwendung der deutschen Lautsprache als Grundlage für die Integration in unsere guthörende und deutsch sprechende Gesellschaft.

Eine Förderung primär über Deutsche Gebärdensprache wird gegenwärtig lediglich in Hamburg im Rahmen eines Schulversuches erprobt. Dieser Förderansatz kann von unserer für die Region zuständigen Bildungseinrichtung nicht geleistet werden. Wir verwenden lautsprachbegleitende Gebärden.

Unsere jüngsten Erfahrungen der letzten Jahre belegen eindeutig den Erfolg des hörgerichteten Vorgehens und eine steigende Zahl hörgeschädigter Kinder können deshalb allgemeine Schulen erfolgreich besuchen. Uns ist bekannt, das es im Raum Lörrach/Weil vier Elternpaare gibt, die durch frühe Verwendung von Gebärden ihr Kind fördern wollen. Dieser Ansatz ist bisher wissenschaftlich nicht erwiesen und fachpädagogisch in höchstem Maße umstritten, weil der Lautspracherziehung nur untergeordnete Bedeutung beigemessen wird.

Es stellt sich auch die Frage der späteren Beschulung. Ein primär gebärdensprachlich kommunizierendes Kind wird in allen Schulen für Gehörlose und Schwerhörige Baden-Württembergs Schwierigkeiten in der unterrichtlichen Einbindung finden. Der möglicherweise angestrebte Besuch einer allgemeinen Schule wäre nur unter Beteiligung eines Gebärdensprachdolmetschers möglich, der ständig Lehrer- und Schülersprache in Gebärden übersetzen müsste. Die Finanzierung eines solchen Gebärdensprachdolmetschers erfolgt als Eingliederungsmaßnahme über den Sozialhilfeträger.

Unsere Einrichtung verfolgt das Ziel, die Schüler zu einer möglichst guten Beherrschung der deutschen Sprache in Laut- und Schriftform zu befähigen. Bei solchen Schülern, die nicht nur unzureichend oder schwer zu einer adäquaten Lautsprachkompetenz geführt werden können, setzen wir lautsprachbegleitende Gebärden ein. Dem von den Eltern hier verfolgten bilingualen und bikulturellen Ansatz entspricht dieses Förderkonzept jedoch nicht und der Förderansatz der Eltern kann hier im gewünschten Maße gegenwärtig nicht erfüllt werden, denn unsere Einrichtung bietet Kindergartengruppen mit Lautsprachorientierung, in Ansätzen eine Förderung unter Zuhilfenahme lautsprachbegleitender Gebärden. Die Mitarbeiter/innen erweitern gegenwärtig ihre Gebärdenkenntnisse im Rahmen von Gebärdenkursen. Ausreichende Gebärdensprachkompetenz für die Eltern, Geschwister und sonstigen Bezugspersonen ist unter den von den Eltern gewünschten Bedingungen notwendig. Den Eltern ist bekannt, dass wir diese Voraussetzungen gegenwärtig noch nicht erfüllen. Sie suchen deshalb bei anderen Stellen Hilfen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Zurück zur Übersicht

 

 
 
Copyright © 1999-2011 Verlag Karin Kestner | Impressum | AGB