Elternhilfe

Hilfe für Eltern gehörloser Kinder

Elternberichte

 

Gutachten eines Landesarztes für Stimm-, und Sprach- und Hörstörungen/Südbaden

Sehr geehrte Frau XXX,

zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 11.09.1997 habe ich sehr verschiedene Literatur und insbesondere sehr viele Gespräche geführt. Das Ergebnis meiner Bemühungen möchte ich kurz zusammenfassen.

In Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Deutschen Gehörlosenpädagogen besteht das Ziel, allen schwerhörigen, resthörigen und gehörlosen Kindern eine Lautsprachentwicklung in Wort und Schrift zur ermöglichen. Der Einsatz moderner medizinischer, technischer und pädagogischer Methoden hat uns diesem Ziel im letzten Jahrzehnt nähergebracht. Wir haben deshalb mit der Familie mehrfach die Möglichkeit einer Cochlear-Implantation besprochen. Die Familie hat sich dagegen ausgesprochen und sich für den Bilingualismus entschieden. Dies bedeutet einmal Förderung in der Gebärdensprache in der Spielgruppe in der Schweiz. Andererseits wäre eine lautsprachliche Förderung zusätzlich notwendig. Dies kann in der Regel nicht von Logopäden geleistet werden, sondern nur durch spezielle Gehörlosenschulen.

Wir empfehlen den Eltern gehörloser Kinder, die aus verschiedenen Gründen die Lautsprache in ausreichendem Maße nicht erwerben können, den Besuch von Gebärdenkursen bei der Volkshochschule in Umkirch und in Freiburg.

Mittlerweile werden auch an der Staatlichen Schule für Schwerhörige und Gehörlose in XXX solche Gebärdenkurse auch für die Erzieherinnen und Lehrerinnen an der Schule durchgeführt. Mit Beginn des Schuljahres 1997/1998 wird im Internat der Schule XXX auch eine Erzieherin mit guten Kenntnissen in der Gebärdensprache arbeiten.

Das Kind XXX ist am xx.xx.xx geboren. Um das Ziel Bilingualismus, also Gebärdensprache plus Lautsprache zu erreichen ist es notwendig, dass das Kind in der sensiblen Phase der Sprachentwicklung eine intensive sonderpädagogische Betreuung erfährt. Deshalb bietet das Land Baden-Württemberg den gehörlosen Kindern einen Sonderkindergarten für eine entsprechende pädagogische Förderung in dieser frühen und wichtigen sensiblen Phase an. Wir halten es bei dem Kind XXX für dringlich notwendig, dass es in den Sonderkindergarten in XXX aufgenommen wird. Durch die o.g. Maßnahmen, Gebärdenkurse für Erzieherinnen und Lehrpersonal sowie Einstellung einer Erzieherin mit guten Kenntnissen in der Gebärdensprache hat XXX im Kindergarten in XXX optimale Möglichkeiten auf dem Wege zum Bilingualismus. Im Zusammenleben mit anderen gehörlosen Kindern wird auch der von der Familie gewünschte Bezug zur Gehörlosengemeinschaft gefördert.

Bei einem weiteren Verbleiben von XXX im jetzigen Regelkindergarten wird die frühe sensible Phase in der Lautsprachentwicklung nicht genutzt werden.

Aus den o. g. Gründen folgt deshalb, dass ich die Übernahme der Kosten für die beantragte Eingliederungshilfe in der Schweiz ablehnen muss. Bei Bedarf stehe ich der Familie gerne zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

 

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