Liebe Eltern,
scheuen Sie sich nicht, nehmen Sie alle angebotenen finanziellen Hilfen in Anspruch! Nachfolgend sind Tipps aufgeführt, wo Sie fragen und an wen Sie sich wenden können.
Hilfestellung: Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt für Gebärdensprachkurse für die ganze Familie.
Hier ein erfolgreiches Beispiel einer Klage auf Eingliederungshilfe.
Hier ein Brief des hessischen Sozialministeriums zur Übernahme der Dolmetscherkosten bei Elternabenden (für gehörlose Eltern!)!Ausdrucken und dem Antrag beifügen, - für unwissende Sachbearbeiter ;-)
Stellen Sie einen Antrag beim Sozialamt – Eingliederungshilfe. Antrag auf Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Gebärdensprachdolmetscherin nach § 53 Absatz 1 SGB XII - § 54 Absatz 1 SGB XII in Verbindung mit § 57 SGB IX, zur Beschulung im Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule. Siehe auch hier.
Hilfestellung für Eltern von Sylvia Kellmer zum Thema Pflegegeld. Mailen Sie sie an.
Gutachten, Gerichtsurteil und eine Argumentationshilfe für alle Eltern, die Gelder für Gebärdenkurse, Begleitmaterial zum Gebärdenkurs und/oder gebärdensprachliche Frühförderung für ihr Kind über das Sozialamt (einkommensunabhängig!) beantragen möchten! Das Beispiel einer Familie, die mir ihre Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Zum Ausdrucken.
Krankenkassen übernehmen in Einzelfallentscheidungen auch die Kosten für Tommys Gebärdenwelt. Lesen Sie hier mehr.
Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Nach Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (siehe unten) kann eine rückwirkende Korrektur der rechtskräftigen Steuerbescheide beantragt werden!
Zusätzlich für eine Haushaltshilfe (mit Belegen)
Zusätzlich als Pflegefreibetrag (Kann-Bestimmung)
Der PKW muss auf den Namen des Kindes zugelassen sein und darf nur für Fahrten mit dem Kind bzw. für das Kind genutzt werden
Die Telekom bietet bei ISDN -Anschlüssen einen Sozialanschluss an. Es kann eine Gutschrift von den Einheiten, der über die Telekom geführten Gespräche, beantragt werden. (unterliegt Änderungen, fragen Sie bei der Telekom)
Es gibt diverse Vergünstigungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Der Schwerbehindertenausweis ist beim Versorgungsamt (Gemeinde-/ oder Stadtverwaltung) zu beantragen und gilt rückwirkend ab der Geburt. Infos auch beim Landschaftsverband oder Landeswohlfahrtsverband-Hauptfürsorgestelle, siehe Telefonbuch. Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises bekommen Sie bei vielen öffentlichen Einrichtungen (Verkehrsmittel, Schwimmbäder, etc.) Ermäßigungen. Auch Kinder mit Cochlear Implantat bekommen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag 100%, denn sie bleiben weiterhin kommunikations- und hörbehindert.
Sie können im Rahmen der Pflegeversicherung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse Pflegegeld beantragen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hörgeräte gemäß ihren Festsätzen. Hier ein Gerichtsurteil, dass ein Festbetrag nicht ausreichend ist. Der Restbetrag kann in Einzelfällen auch erstattet werden. Hinsichtlich anderer anfallender Kosten ist es wichtig, ein Jahr lang alle anfallenden Rechnungen und Belege für z.B. für Therapiefahrten zu sammeln (Härtefallregelung). Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Katalog der bezuschussten Hilfsmittel (Lichtklingel, Lichtwecker, etc.)
Das Sozialgericht Suhl hat am 20.10.1999 entschieden, dass die beklagte Krankenkasse für ein hörgeschädigtes Kind die Kosten für digitale Hörgeräte zum Gesamtpreis von etwa 3.700 Euro erstatten muss.
Bei Eltern-Kind-Kursen, motopädischen / logopädischen Behandlungen, Gebärdensprachkursen oder anderen Maßnahmen zur Förderung des Kindes, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe des Bundessozialhilfegesetzes stellen. Die Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Machen Sie sich schlau! z.B. hier: Förderung durch Eingliederungshilfe - Eine Seite von www.sprich.info (Verein zur Förderung hörgeschädigter Kinder) die Inhalte der Seite gelten für lautsprachliche und gebärdensprachliche Förderung.
Informationen zur Frühförderung über persönliches Budget finden Sie hier.
Karin Kestner
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